Lampenverbot 2023
EU Ökodesign-Verordnung 2019/2020 (Single Lighting Regulation) & EU ROHS Richtlinie 2011/65/EU
Grundlagen und Folgen des Verbots
RoHS steht für "Restriction of the use of Hazards Substances", also die Beschränkung der Verwendung von Gefahrstoffen.
Die Ökodesign-Verordnung der EU 2019/2020 bildet die Grundlage für das Ende der Leuchtstofflampen.
Im Genauen geht es dabei um die Verwendung von Quecksilber in Leuchtmitteln. Quecksilber gilt als gefährlicher Stoff und die Verwendung in Elektro- oder Elektronikgeräten ist verboten.
Bis dato gab es Ausnahmen für T5- und T8-Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und Lampen mit besonderem Zweck.
Anfang des Jahres wurden diese im Anhang III definierten Ausnahmeregelungen jedoch geändert. Demnach wird die Produktion vieler Leuchtstofflampen verboten.
Förderungen für Umrüstungen auf LED-Systeme
LED-Systeme in Innenbereich <20 kW Anschlussleistung
- Der Austausch von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme
- Die Anwendung von Lichtsteuerungssystemen (z. B.: bewegungs-/tageslichtabhängige Steuerung)
LED-Umstellung für Innenbeleuchtung >20 kW, Straßen- und Außenbeleuchtung sowie Sportstätten
Gefördert wird die Umstellung bestehender Beleuchtungssysteme auf LED-Systeme in folgenden Bereichen:
- Beleuchtungsoptimierung von Straßen- und Außenbeleuchtungsanlagen
- Beleuchtungsoptimierung von Sportstätten (Flutlichtanlagen) im Außenbereich
- Beleuchtungsoptimierung von Innenbeleuchtungsanlagen ab 20 kW Anschlussleistung
Weitere Informationen können Sie von uns erhalten bzw. sind diese auf der Seite der KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING (KPC) abrufbar.